Tarife (ab 1.1.2024)
Kostenbeteiligung
Die Kosten für die Spitex werden von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen. Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlen Sie lediglich eine Kostenbeteiligung.
Eine Übersicht der Kostenbeteiligungen finden Sie im unten angefügten PDF-Dokument.
Tarife für Einheimische
Abklärung/Beratung
Abklärung (KLV a) | CHF 76.90 pro Stunde |
Beratung (KLV a) | CHF 76.90 pro Stunde |
Pflege
Behandlungspflege (KLV b) | CHF 63.00 pro Stunde |
Grundpflege (KLV c) | CHF 52.60 pro Stunde |
Zusätzliche Kostenbeteiligung für Klient
Pflegerische Leistungen | max. CHF 7.70 pro Tag |
Liegt der tägliche Pflegeeinsatz unter einer Stunde, erfolgt die Belastung anteilsmässig.
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen abzüglich des Selbstbehaltes. Die zusätzliche Kostenbeteiligung von max. CHF 7.70/Tag geht vollumfänglich zu Lasten des Klienten. Zu beachten sind zudem die individuell festgelegten Franchisen.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Unterstützung im Haushalt | CHF 26.00 pro Stunde |
Betreuung und Begleitung | CHF 26.00 pro Stunde |
Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen müssen selber getragen werden soweit nicht Zusatzversicherungen oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Fusspflege max. CHF 75.00 pro Behandlung
Mahlzeitendienst
Mittagessen (warm geliefert) | CHF 14.00 pro Mahlzeit |
Tarife für Gäste
Tarife für Abklärung und Pflege | Wie oben aufgeführt, dieselben wie für Einheimische. |
Die Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung
Wohnhaft innerhalb Graubünden | CHF 26.00 pro Stunde |
Wohnhaft ausserkantonal | CHF 64.30 pro Stunde |
Wohnhaft Ausland | CHF 64.30 pro Stunde |