Abklärung und Beratung

Bedarfsabklärung
Die Spitex Selva muss den Bedarf für die Dienstleistungen gemäss den Vorgaben der Krankenkassen und des Kantons ausweisen. In einer oder mehreren Besprechungen klärt eine Einsatzleiterin bei der Klientin oder dem Klienten zu Hause nach fachlichen Kriterien ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig notwendig sind. Diese Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten (Abklärung nach RAI HC) und mindestens ein Mal pro Jahr überprüft.

Beratung
Beratung von Klienten und Angehörigen zu Fragen der Pflege
und Betreuung, der Prävention sowie der Hilfsmittel.